Datenschutz

Hier können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen anpassen und die Zustimmungen verwalten:

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Datenschutzerklärung

Die RSG Saarburg 79 e.V. legt großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Die Nutzung unserer Website ist grundsätzlich ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern Sie besondere Services unseres Unternehmens über unsere Website in Anspruch nehmen möchten, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. In diesem Fall holen wir Ihre Einwilligung ein, sofern keine andere gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung besteht.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in Übereinstimmung mit den für unser Unternehmen geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren, damit diese Verarbeitungen für Sie nachvollziehbar sind.

Darüber hinaus möchten wir Sie über Ihre Rechte nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aufklären. Als für die Verarbeitung Verantwortlicher haben wir alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Website verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es Ihnen frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung für unser Unternehmen erklärt, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Für die Verständlichkeit erklären wir in detaillierter Auffassung zunächst die in dieser Datenschutzerklärung verwendeten Begriffe.

Folgende Begrifflichkeiten kommen zum Einsatz:

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Eine Person ist bestimmbar, wenn sie direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Dies kann durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten, einer Online-Kennung oder einem oder mehreren besonderen Merkmalen geschehen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind.

Beispiele für personenbezogene Daten:

  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • IP-Adresse
  • Bankverbindung
  • Gesundheitsdaten
  • religiöse oder politische Überzeugungen

Rechtliche Bedeutung von personenbezogenen Daten:

Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutzrecht. Das bedeutet, dass sie nur mit der Einwilligung der betroffenen Person oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

Verarbeitung

Verarbeitung personenbezogener Daten bezeichnet alle Vorgänge, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie automatisiert oder manuell erfolgen. Dazu gehören unter anderem:

  • Erheben: Das Sammeln von personenbezogenen Daten, z. B. durch die Eingabe von Daten in ein Formular oder durch die Nutzung eines Online-Dienstes.
  • Erfassen: Das Speichern von personenbezogenen Daten in einem Datenbestand, z. B. in einer Datenbank oder in einem Dateisystem.
  • Organisieren: Das Sortieren und Zuordnen von personenbezogenen Daten, z. B. in Kategorien oder nach bestimmten Kriterien.
  • Ordnen: Das Anordnen von personenbezogenen Daten in einer bestimmten Reihenfolge, z. B. chronologisch oder alphabetisch.
  • Speichern: Das Festhalten von personenbezogenen Daten in einem bestimmten Format, z. B. in elektronischer oder Papierform.
  • Anpassen oder verändern: Das Ändern von personenbezogenen Daten, z. B. durch Korrektur von Fehlern oder durch Hinzufügen neuer Informationen.
  • Auslesen: Das Abrufen von personenbezogenen Daten aus einem Datenbestand, z. B. zur Verarbeitung oder zur Nutzung.
  • Abfragen: Das Suchen nach personenbezogenen Daten in einem Datenbestand, z. B. nach bestimmten Kriterien.
  • Verwendung: Das Anwenden von personenbezogenen Daten zu einem bestimmten Zweck, z. B. zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Bereitstellung eines Dienstes.
  • Offenlegung: Das Bereitstellen von personenbezogenen Daten an Dritte, z. B. durch Weitergabe, Veröffentlichung oder Übermittlung.
  • Abgleich oder Verknüpfung: Das Zusammenführen von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen, z. B. um Personen zu identifizieren oder um Daten zu vervollständigen.
  • Einschränkung: Das Beschränken des Zugriffs auf oder der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, z. B. aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift.
  • Löschen: Das Entfernen von personenbezogenen Daten aus einem Datenbestand, z. B. aufgrund einer Anfrage der betroffenen Person oder aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift.
  • Vernichtung: Das physikalische Beseitigen von personenbezogenen Daten, z. B. durch Zerstörung von Papierdokumenten oder durch Löschung von Datenträgern.

Einschränkung der Verarbeitung

Die Einschränkung der Verarbeitung ist ein Recht der betroffenen Person aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie ermöglicht es der betroffenen Person, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken.

Die Einschränkung der Verarbeitung kann in folgenden Fällen beantragt werden:

  • Wenn die betroffene Person die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreitet. In diesem Fall kann die Verarbeitung eingeschränkt werden, bis die Richtigkeit der Daten überprüft wurde.
  • Wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der Daten ablehnt. In diesem Fall kann die Verarbeitung eingeschränkt werden, bis die Rechtmäßigkeit der Daten festgestellt wurde.
  • Wenn die betroffene Person die Daten für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt. In diesem Fall kann die Verarbeitung eingeschränkt werden, bis der Rechtsstreit beigelegt ist.
  • Wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat. In diesem Fall kann die Verarbeitung eingeschränkt werden, bis die Rechtmäßigkeit des Widerspruchs festgestellt wurde.

 

Die Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten zwar noch gespeichert werden dürfen, aber nicht mehr verarbeitet werden dürfen, außer:

  • mit Einwilligung der betroffenen Person.
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen oder eines Dritten.
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt.
  • aus Gründen des öffentlichen Interesses oder aufgrund einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt.

 

Die Einschränkung der Verarbeitung kann von der betroffenen Person jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt dann ab dem Zeitpunkt des Widerrufs.

Profiling

Profiling ist eine Form der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, bei der diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Merkmale einer natürlichen Person zu bewerten.

Diese Merkmale können sich auf die Arbeitsleistung, die wirtschaftliche Lage, die Gesundheit, die persönlichen Vorlieben, die Interessen, die Zuverlässigkeit, das Verhalten, den Aufenthaltsort oder den Ortswechsel der Person beziehen.

Das Profiling kann verwendet werden, um:

  • Einzuschätzen, wie sich eine Person in Zukunft verhalten wird.
  • Schlussfolgerungen über die Persönlichkeit einer Person zu ziehen.
  • Personengruppen nach bestimmten Merkmalen zusammenzufassen.

Das Profiling ist in der Regel mit einem hohen Datenschutzrisiko verbunden. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen, die Profiling betreiben, die Rechte der betroffenen Personen beachten.

Die betroffene Person hat das Recht:

  • über das Profiling informiert zu werden.
  • einzugreifen und die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu untersagen.

Die DSGVO enthält detaillierte Vorschriften zum Profiling. Unternehmen, die Profiling betreiben, müssen diese Vorschriften einhalten.

Hier einige Beispiele für Profiling:

  • Ein Unternehmen verwendet die Kaufhistorie eines Kunden, um ihm personalisierte Werbung zu zeigen.
  • Eine Versicherung verwendet die Gesundheitsdaten eines Kunden, um das Risiko einer Erkrankung zu bewerten.
  • Ein Staat verwendet die Bewegungsdaten eines Bürgers, um seine Aufenthaltsorte zu verfolgen.

Profiling kann in vielen Bereichen eingesetzt werden, z. B. in der Wirtschaft, im Gesundheitswesen, in der öffentlichen Verwaltung und im Marketing.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf das Profiling.

Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist ein Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten, bei dem diese Daten so verändert werden, dass sie nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

Bei der Pseudonymisierung werden die personenbezogenen Daten durch eine Identifikationsnummer oder einen Code ersetzt. Dieser Code wird dann gesondert aufbewahrt und kann nur von autorisierten Personen verwendet werden, um die personenbezogenen Daten wieder einer Person zuzuordnen.

Die Pseudonymisierung ist eine Maßnahme zur Erhöhung des Datenschutzes. Sie kann verwendet werden, um die Verarbeitung personenbezogener Daten zu ermöglichen, ohne die Rechte der betroffenen Personen zu verletzen.

Hier einige Beispiele für Pseudonymisierung:

  • Die Anonymisierung von IP-Adressen in Webserver-Protokollen.
  • Die Verschlüsselung von personenbezogenen Daten mit einem Passwort.
  • Die Verwendung von Pseudonymen in Umfragen oder Marktforschungsstudien.

Die Pseudonymisierung ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten pseudonymisiert werden müssen, wenn dies technisch machbar und angemessen ist.

Die Pseudonymisierung kann in vielen Bereichen eingesetzt werden, z. B. in der Wirtschaft, im Gesundheitswesen, in der öffentlichen Verwaltung und im Marketing.

Hier einige Vorteile der Pseudonymisierung:

  • Erhöhung des Datenschutzes: Die Pseudonymisierung macht es schwieriger, personenbezogene Daten einer bestimmten Person zuzuordnen.
  • Erleichterung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Pseudonymisierung kann die Verarbeitung personenbezogener Daten erleichtern, ohne die Rechte der betroffenen Personen zu verletzen.
  • Verbesserung der Datenqualität: Die Pseudonymisierung kann dazu beitragen, die Datenqualität zu verbessern, indem sie die Anonymisierung von Daten ermöglicht, die für die Identifizierung einer Person nicht erforderlich sind.

Verantwortlicher

Verantwortlicher ist die Person oder Organisation, die die Entscheidungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten trifft.

Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig und datenschutzkonform erfolgt.

Der Verantwortliche kann eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde, eine Einrichtung oder eine andere Stelle sein.

In einigen Fällen kann der Verantwortliche nicht direkt benannt werden. Dies ist der Fall, wenn die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben sind. In diesem Fall kann der Verantwortliche durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten bestimmt werden.

Hier einige Beispiele für Verantwortliche:

  • Ein Unternehmen, das Kundendaten verarbeitet.
  • Eine öffentliche Verwaltung, die personenbezogene Daten von Bürgern verarbeitet.
  • Ein Arzt, der Gesundheitsdaten von Patienten verarbeitet.

Die DSGVO enthält detaillierte Vorschriften zum Verantwortlichen. Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen diese Vorschriften einhalten.

Hier sind einige der Aufgaben des Verantwortlichen:

  • Er hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig und datenschutzkonform erfolgt.
  • Er hat die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
  • Er hat den betroffenen Personen ihre Rechte aus der DSGVO zu gewährleisten.
  • Er hat die Einhaltung der DSGVO durchzusetzen.

Der Verantwortliche ist ein wichtiger Akteur im Datenschutz. Er ist dafür verantwortlich, dass die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden.

Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter ist eine Person oder Organisation, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet.

Der Auftragsverarbeiter ist nicht für die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Er ist jedoch dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen rechtmäßig und datenschutzkonform erfolgt.

Der Auftragsverarbeiter kann eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde, eine Einrichtung oder eine andere Stelle sein.

Hier einige Beispiele für Auftragsverarbeiter:

  • Ein IT-Dienstleister, der IT-Systeme für einen Unternehmen betreibt und in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeitet.
  • Eine Firma, die für ein Unternehmen Kundenanfragen bearbeitet und in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeitet.
  • Eine Marketingfirma, die für ein Unternehmen Werbekampagnen durchführt und in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeitet.

Die DSGVO enthält detaillierte Vorschriften zum Auftragsverarbeiter. Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeiten, müssen diese Vorschriften einhalten.

Hier sind einige der Pflichten des Auftragsverarbeiters:

  • Er hat die Anweisungen des Verantwortlichen zu befolgen.
  • Er hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  • Er hat den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflichten zu unterstützen.

Empfänger

Empfänger ist jede Person oder Organisation, der personenbezogene Daten offengelegt werden.

Der Empfänger kann eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde, eine Einrichtung oder eine andere Stelle sein.

Der Empfänger kann ein Dritter sein, d. h. eine Person oder Organisation, die nicht der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter ist.

In einigen Fällen kann der Empfänger auch eine Behörde sein. In diesem Fall gelten jedoch bestimmte Ausnahmen von den Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters.

Hier einige Beispiele für Empfänger:

  • Ein Unternehmen, das Kundendaten an einen Vertriebspartner weitergibt.
  • Eine öffentliche Verwaltung, die personenbezogene Daten an eine andere öffentliche Verwaltung weitergibt.
  • Ein Arzt, der Gesundheitsdaten an eine Krankenkasse weitergibt.

Die DSGVO enthält detaillierte Vorschriften zum Empfänger. Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten weitergeben, müssen diese Vorschriften einhalten.

Hier sind einige der Pflichten des Empfängers:

  • Er hat die personenbezogenen Daten nur für die Zwecke zu verarbeiten, für die er sie erhalten hat.
  • Er hat die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.
  • Er hat die personenbezogenen Daten zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Dritter

Dritter ist eine Person oder Organisation, die nicht die betroffene Person, der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter oder eine Person ist, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters steht.

Die Definition des Dritten in der DSGVO ist komplex und umfasst eine Vielzahl von Personen und Organisationen.

Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters stehen, sind Personen, die im Auftrag des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters tätig sind und Zugang zu personenbezogenen Daten haben.

Hier sind einige Beispiele für Dritte:

  • Ein Unternehmen, das Kundendaten an einen Vertriebspartner weitergibt.
  • Eine öffentliche Verwaltung, die personenbezogene Daten an eine andere öffentliche Verwaltung weitergibt.
  • Ein Arzt, der Gesundheitsdaten an eine Krankenkasse weitergibt.

Die DSGVO enthält detaillierte Vorschriften zum Dritten. Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, müssen diese Vorschriften einhalten.

Hier sind einige der Pflichten des Dritten:

  • Er hat die personenbezogenen Daten nur für die Zwecke zu verarbeiten, für die er sie erhalten hat.
  • Er hat die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.
  • Er hat die personenbezogenen Daten zu löschen, wenn er sie nicht mehr benötigt.

Einwilligung

Einwilligung ist die freiwillige, informierte und unmissverständliche Zustimmung einer betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

Die Einwilligung ist eine wesentliche Voraussetzung für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die Einwilligung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Freiwilligkeit: Die Einwilligung muss freiwillig abgegeben werden. Die betroffene Person darf nicht unter Druck gesetzt oder genötigt werden, in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuwilligen.
  • Informiertheit: Die betroffene Person muss über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Dies umfasst insbesondere die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Empfänger der Daten und die Rechte der betroffenen Person.
  • Unmissverständlichkeit: Die Einwilligung muss eindeutig abgegeben werden. Die betroffene Person muss verstehen, dass sie mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden ist.

Die Einwilligung kann in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung abgegeben werden.

Beispiele für eine Einwilligung sind:

  • Eine schriftliche Erklärung, in der die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilt.
  • Ein Häkchen in einer Checkbox, mit dem die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilt.
  • Eine verbale Erklärung, in der die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilt.

Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf der Einwilligung beruhte, bis zum Zeitpunkt des Widerrufs.

2. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Für Fragen, Anregungen oder die Geltendmachung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an uns unter folgender Adresse:

RSG Saarburg 79 e.V.

Reitsportgemeinschaft

1. Vorsitzender:
Roger Schmitt

Ansprechpartner:
Roger Schmitt

Königstraße 26
D-54439 Saarburg
Deutschland
Tel.: 06581 6318 (Meldestelle nur an den Turnieren besetzt)
Fax: 06581 9959268 (bei Roger Schmitt)

Vereinskennziffer beim Amtsgericht Wittlich: 1751
Vereinskennziffer: 5423521

3. Cookies

Cookies sind kleine Textdateien, die von einer Website auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden. Sie werden verwendet, um Informationen über den Nutzer und seine Nutzung der Website zu sammeln.

Cookies können folgende Zwecke erfüllen:

  • Die Benutzerfreundlichkeit einer Website zu verbessern, indem beispielsweise Einstellungen oder Login-Informationen gespeichert werden.
  • Die Nutzung einer Website zu analysieren, um das Nutzerverhalten besser zu verstehen und die Website zu verbessern.
  • Werbemaßnahmen zu personalisieren, indem beispielsweise gezielte Werbung angezeigt wird.

Cookies können in zwei Kategorien unterteilt werden:

  • Erstanbieter-Cookies: Diese Cookies werden von der Website selbst gesetzt und können nur von dieser Website gelesen werden.
  • Drittanbieter-Cookies: Diese Cookies werden von anderen Websites gesetzt, die auf der aktuellen Website eingebunden sind.

Cookies können über die Einstellungen des Webbrowsers blockiert oder gelöscht werden.

Die Verwendung von Cookies ist in der Regel rechtmäßig, sofern die Nutzer darüber informiert werden und ihre Einwilligung erteilt haben.

 

Cookies verwalten und kontrollieren

Cookie-Verwaltung auf der Website:

Auf dieser Website können Nutzer die Verwendung von Cookies über die folgenden Kategorien verwalten:

  • Notwendige Cookies: Diese Cookies sind für die Funktion der Website erforderlich und können nicht abgelehnt werden.
  • Statistiken: Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website zu analysieren.
  • Marketing: Diese Cookies werden verwendet, um gezielte Werbung anzuzeigen.

Wenn eine Kategorie im Cookie-Banner und den Datenschutzeinstellungen nicht erscheint, dann werden Cookies unter der Kategorie nicht auf der Website eingesetzt.

Cookie-Verwaltung über den Browser:

Nutzer können ihren Browser so konfigurieren, dass er Cookies akzeptiert, blockiert oder löscht. Die Vorgehensweise ist abhängig vom jeweiligen Browser.

Im Folgenden werden die Schritte zur Cookie-Verwaltung in den gängigsten Browsern beschrieben:

Internet Explorer:

  1. Wählen Sie im Menü „Extras“ den Punkt „Internetoptionen“.
  2. Klicken Sie auf den Reiter „Datenschutz“.
  3. Stellen Sie die gewünschten Einstellungen für Cookies ein.
  4. Klicken Sie auf „OK“.

Firefox:

  1. Wählen Sie im Menü „Extras“ den Punkt „Einstellungen“.
  2. Klicken Sie auf den Reiter „Datenschutz & Sicherheit“.
  3. Klicken Sie auf „Cookies“.
  4. Stellen Sie die gewünschten Einstellungen für Cookies ein.
  5. Klicken Sie auf „OK“.

Google Chrome:

  1. Klicken Sie auf das Chrome-Menü in der Symbolleiste des Browsers.
  2. Wählen Sie „Einstellungen“ aus.
  3. Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf „Erweiterte Einstellungen“.
  4. Klicken Sie unter „Datenschutz“ auf „Inhaltseinstellungen“.
  5. Klicken Sie auf „Cookies“.
  6. Stellen Sie die gewünschten Einstellungen für Cookies ein.

Präferenzmanager:

Nutzer können auch über einen Präferenzmanager die Verwendung von Cookies kontrollieren und verwalten. Ein Präferenzmanager ist ein Tool, das Nutzern die Möglichkeit bietet, die Einstellungen für Cookies für verschiedene Websites und Dienste zentral zu verwalten.

Ein Beispiel für einen Präferenzmanager ist die Website:

youronlinechoices.com

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Bei jedem Besuch unserer Website werden allgemeine Daten und Informationen erfasst. Diese Daten werden in sogenannten Server-Logfiles gespeichert.

Erfassung der Daten:

Folgende Daten können erfasst werden:

  • Browsertyp und -version
  • Betriebssystem des zugreifenden Systems
  • Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite)
  • Unterwebseiten, die aufgerufen werden
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • IP-Adresse
  • Internet-Service-Provider
  • weitere Daten zur Gefahrenabwehr

Verwendung der Daten:

Die Daten werden für folgende Zwecke verwendet:

  • Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Website
  • Optimierung der Website und der Werbung
  • Gewährleistung der Sicherheit der IT-Systeme
  • Bereitstellung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden bei Cyberangriffen

Statistik und Datenschutz:

Die anonymisierten Daten werden zudem statistisch ausgewertet, um die Website weiter zu verbessern und den Datenschutz zu optimieren.

Speicherung der Daten:

Die anonymen Server-Logfiles werden getrennt von allen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Kontaktmöglichkeiten über die Website

Unsere Website bietet Nutzern die Möglichkeit, mit unserem Unternehmen schnell und einfach in Kontakt zu treten. Dazu stehen verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung, darunter die E-Mail und das Kontaktformular.

Datenerfassung:

Bei der Kontaktaufnahme über diese Kanäle werden personenbezogene Daten erfasst, die für die Bearbeitung der Anfrage erforderlich sind. Dazu gehören in der Regel Name, E-Mail-Adresse und der Inhalt der Anfrage.

Verwendung der Daten:

Die erfassten Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage verwendet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

6. Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

Aufbewahrungsdauer:

Die Aufbewahrungsdauer richtet sich nach dem Zweck der Datenverarbeitung. Sofern der Zweck der Datenverarbeitung erfüllt ist, werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Regelungen:

Die Aufbewahrungsdauer kann auch durch gesetzliche Vorgaben festgelegt sein. In diesem Fall sind die personenbezogenen Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen.

7. Rechte der betroffenen Person

Recht auf Auskunft

Der Verantwortliche muss der betroffenen Person alle Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in einer verständlichen und leicht zugänglichen Form übermitteln.

Informationspflichten:

Die Informationen müssen folgende Punkte umfassen:

  • die Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • die Zwecke der Verarbeitung
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die personenbezogenen Daten übermittelt werden
  • die geplante Speicherdauer der personenbezogenen Daten
  • das Bestehen eines Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Form der Übermittlung:

Die Informationen können schriftlich, elektronisch oder mündlich übermittelt werden.

Mündliche Übermittlung:

Die mündliche Übermittlung ist nur zulässig, wenn die betroffene Person dies verlangt und ihre Identität in anderer Form nachgewiesen wurde.

Beispiele:

  • Ein Unternehmen, das Kundendaten verarbeitet, muss den Kunden über die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien der personenbezogenen Daten und die Empfänger der Daten informieren.
  • Eine Behörde, die Personaldaten verarbeitet, muss den Beschäftigten über die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien der personenbezogenen Daten und die Empfänger der Daten informieren.

Erleichterung der Rechte

Der Verantwortliche muss die Ausübung der Betroffenenrechte gemäß der DSGVO erleichtern.

Betroffenenrechte:

Die Betroffenenrechte gemäß der DSGVO sind:

  • Auskunftsrecht
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Erleichterung der Ausübung:

Der Verantwortliche muss die Ausübung der Betroffenenrechte durch geeignete Maßnahmen erleichtern. Dazu gehören insbesondere:

  • Klare und verständliche Informationen über die Betroffenenrechte
  • Einfache und unkomplizierte Verfahren zur Ausübung der Betroffenenrechte
  • Keine unnötigen Verzögerungen oder Hindernisse bei der Ausübung der Betroffenenrechte

Ablehnung der Ausübung:

Der Verantwortliche darf die Ausübung der Betroffenenrechte nur ablehnen, wenn er glaubhaft macht, dass er nicht in der Lage ist, die betroffene Person zu identifizieren.

Beispiele:

  • Ein Unternehmen, das Kundendaten verarbeitet, muss den Kunden ermöglichen, ihre Daten einzusehen, zu berichtigen oder zu löschen.
  • Eine Behörde, die Personaldaten verarbeitet, muss den Beschäftigten ermöglichen, ihre Daten einzusehen, zu berichtigen oder zu löschen.

Dauer auf Auskunft

Der Verantwortliche muss der betroffenen Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags Informationen über die auf Antrag ergriffenen Maßnahmen zur Verfügung stellen. In begründeten Fällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden.

Frist:

Die Frist von einem Monat kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn die Bearbeitung des Antrags aufgrund der Komplexität des Falls oder der Anzahl der Anträge eine längere Zeit erfordert.

Benachrichtigung:

Der Verantwortliche muss die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung informieren. In der Benachrichtigung sind die Gründe für die Verzögerung zu nennen.

Form der Benachrichtigung:

Die Benachrichtigung erfolgt nach Möglichkeit auf elektronischem Weg, sofern die betroffene Person nichts anderes angibt.

Beispiele:

  • Ein Unternehmen, das Kundendaten verarbeitet, muss dem Kunden innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags mitteilen, ob seine Daten gelöscht wurden.
  • Eine Behörde, die Personaldaten verarbeitet, muss dem Beschäftigten innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags mitteilen, welche Daten von ihm verarbeitet werden.

Der Verantwortliche kann in bestimmten Fällen ein angemessenes Entgelt verlangen oder sich weigern, aufgrund eines Antrags tätig zu werden.

Begriffsbestimmungen:

  • Offenkundig unbegründet: Ein Antrag ist offenkundig unbegründet, wenn er offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
  • Exzessiv: Ein Antrag ist exzessiv, wenn er über das Maß dessen hinausgeht, was erforderlich ist, um die Rechte der betroffenen Person zu wahren.

Behandlung von Anträgen:

Der Verantwortliche kann in folgenden Fällen ein angemessenes Entgelt verlangen oder sich weigern, aufgrund eines Antrags tätig zu werden:

  • wenn der Antrag offenkundig unbegründet ist
  • wenn der Antrag exzessiv ist, insbesondere wenn er wiederholt gestellt wird

Nachweislast:

Der Verantwortliche hat den Nachweis dafür zu führen, dass der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv ist.

Beispiele:

  • Ein Unternehmen, das Kundendaten verarbeitet, kann ein angemessenes Entgelt verlangen, wenn ein Kunde wiederholt Auskunft über seine Daten verlangt, obwohl er bereits über diese Daten informiert wurde.
  • Eine Behörde, die Personaldaten verarbeitet, kann sich weigern, auf einen Antrag auf Löschung von Daten zu reagieren, wenn der Antrag offenkundig unbegründet ist, beispielsweise weil die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung der Behörde erforderlich sind.

Der Verantwortliche kann in bestimmten Fällen zusätzliche Informationen anfordern, um die Identität der betroffenen Person zu bestätigen.

Begründete Zweifel:

Der Verantwortliche kann zusätzliche Informationen anfordern, wenn er begründete Zweifel an der Identität der betroffenen Person hat.

Begriffsbestimmung:

  • Begründete Zweifel: Begründete Zweifel bestehen, wenn der Verantwortliche aufgrund der vorliegenden Informationen davon ausgehen kann, dass die betroffene Person nicht die Person ist, für die sie sich ausgibt.

Anforderungen:

Die zusätzlichen Informationen müssen zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sein.

Beispiele:

  • Ein Unternehmen, das Kundendaten verarbeitet, kann eine Kopie des Personalausweises verlangen, wenn der Kunde Auskunft über seine Daten verlangt, aber nicht seinen Namen und seine Adresse angeben kann.
  • Eine Behörde, die Personaldaten verarbeitet, kann eine Kopie des Reisepasses verlangen, wenn ein Antragsteller eine Ausweiskopie eingereicht hat, die nicht eindeutig ist.

8. Einsatz und Verwendung von Google Maps

Diese Website verwendet die Kartendienst Google Maps, um Ihnen interaktive Karten anzuzeigen.

Funktionsweise:

Google Maps wird von Google Inc. betrieben und ist ein Webdienst, der es Nutzern ermöglicht, interaktive Karten zu betrachten und zu verwenden. Bei der Nutzung von Google Maps werden Daten über die Nutzung der Website an Google übermittelt. Dazu gehören unter anderem die IP-Adresse des Nutzers, die aufgerufenen Seiten und die verwendeten Funktionen.

Datenübermittlung:

Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden diese Daten Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung nicht wünschen, müssen Sie sich vor dem Besuch der Website ausloggen.

Google nutzt die Daten, um die Nutzung der Website für Sie zu analysieren und um Werbung zu personalisieren. Dazu werden die Daten auch an Dritte weitergegeben.

Widerruf der Datennutzung:

Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, indem Sie die Installation von Cookies durch Google ablehnen. Dies können Sie in den Einstellungen Ihres Browsers tun.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Datenschutz bei Google Maps finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google:

google.de/intl/de/policies/privacy


EU-US Privacy Shield:

Google hat sich dem EU-US Privacy Shield unterworfen. Das Privacy Shield ist ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, das die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei der Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen in den USA sicherstellt.

privacyshield.gov/EU-US-Framework

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